background

Regelwerk Fraktionen

  • §1.1 Fahrzeuge

    Fahrzeuge, die einer Fraktion gehören, dürfen weder verkauft noch an andere Spieler verschenkt werden.

  • §1.2 Schusswechsel im MLO

    Das Schießen aus dem Inneren eines MLOs nach draußen sowie umgekehrt ist untersagt.

  • §1.3 Baseraid vor Neustart

    30 Minuten vor dem automatischen Server-Restart dürfen keine Baseraids mehr gestartet werden.

  • §1.4 Fahrzeugnutzung im Kampf

    Während kriegerischer Auseinandersetzungen dürfen ausschließlich Fahrzeuge aus der Fraktionsgarage genutzt werden.

  • §1.5 Support während RP

    Während laufender RP-Situationen ist es untersagt, den Support aufzusuchen.

  • §1.6 Supportmeldungen durch Fraktionen

    Fraktionen melden Regelverstöße gebündelt durch ein dafür benanntes Mitglied, das alle relevanten Clips sammelt und allein in den Support kommt. Dort erfolgt die Meldung bei der Fraktionsverwaltung.

  • §1.7 Namen-Kennzeichnung

    Jedes Fraktionsmitglied muss seinen FiveM-Namen im Format Fraktion | Vor- und Nachname speichern.

  • §1.8 Anerkennung als Fraktion

    Für den offiziellen Status muss ein Fraktionskonzept bei der Verwaltung eingereicht werden. Das Team entscheidet, ob die Fraktion anerkannt wird oder nicht.

  • §1.9 Fraktionskleidung

    Jede Fraktion muss mindestens zwei klar erkennbare Merkmale wie Kleidung oder Accessoires (z. B. Hose, Oberteil, Maske) tragen

  • §1.10 Exzessives Kampfverhalten

    Wird eine Fraktion durch übertriebenes Kampfverhalten auffällig, kann sie in den Support einberufen werden. Verläuft das Gespräch negativ, kann die Fraktion aufgelöst werden.

  • §1.11 Einhaltung des Fraktionskonzepts

    Jede Fraktion muss sich an ihr genehmigtes Konzept halten. Bei Abweichungen drohen Sanktionen bis hin zur Auflösung.

  • §1.12 Einheitliches Fahrzeugbild

    Agiert eine Fraktion geschlossen, müssen einheitliche Fraktionsfahrzeuge genutzt werden.

  • §1.13 Identitätsmissbrauch

    Es ist verboten, sich als Mitglied einer Fraktion auszugeben, der man nicht angehört.

  • §1.14 Aufnahmepflicht

    Alle Fraktionsmitglieder sind verpflichtet, relevante RP-Situationen (insbesondere Kills) aufzunehmen. Diese Aufnahmen müssen auf Anfrage im Support vorgelegt werden können.

  • §1.15 Lagerung von Fraktionsgütern

    Alle fraktionsbezogenen Materialien (Waffen, Drogen, etc.) müssen im offiziellen Fraktionslager aufbewahrt werden. Private Lagerung ist untersagt.

  • §1.16 Flucht ins Interior

    Das gezielte Flüchten in ein Interior, um einem Angriff zu entkommen, ist verboten und wird sanktioniert. Befindet sich eine Fraktion jedoch bereits im Interior, ist dies im Falle eines Angriffs zulässig.

  • §1.17 Nachjoinen im Gefecht

    Loggt sich ein Fraktionsmitglied während einer laufenden Schießerei ein, darf dieses nicht mehr aktiv in das Gefecht eingreifen.

  • §1.18 Diebstahl aus Fraktionslager

    Mitglieder, die sich unerlaubt an den Beständen des Fraktionslagers bedienen, müssen mit strengen Konsequenzen rechnen.

  • §1.19 Helmpflicht vs. Masken

    Das Fahren mit Helm ist verboten. Stattdessen ist vor dem Aufsteigen auf ein Motorrad eine Maske aufzusetzen, um das Regelwerk einzuhalten.

  • §1.20 Verhalten nach Konflikten

    Nach einem gewonnenen Gefecht darf nicht die komplette Gegenpartei erneut hingerichtet werden, wenn nur ein einzelnes Mitglied sich respektlos verhält. Nur die betroffene Person darf gezielt eliminiert werden.

  • §2.1 Maximalgröße

    Eine illegale Fraktion darf aus höchstens 25 männlichen und 5 weiblichen Mitgliedern - also insgesamt 30 Mitgliedern - bestehen.

  • §2.2 Gemeinsames Auftreten

    In aktiven Situationen dürfen maximal 20 Mitglieder einer Crime-Fraktion gemeinsam agieren – plus bis zu 5 weibliche Mitglieder.

  • §2.3 Erkennbarkeit durch Kleidung

    Jede Fraktion muss mindestens zwei festgelegte, deutlich sichtbare Merkmale (z. B. Hose, Oberteil, Maske oder Weste) tragen.

  • §2.4 Pflicht zur Erkennbarkeit

    Mitglieder illegaler Fraktionen dürfen ihre festgelegte Kleidung nicht ablegen. Die Zugehörigkeit zur Fraktion muss jederzeit ersichtlich sein.

  • §2.5 Angriff auf staatliche Gebäude

    Staatliche Einrichtungen dürfen nur mit einem nachvollziehbaren und gut ausgearbeiteten RP-Hintergrund angegriffen werden.

  • §2.6 Beamte dürfen nicht abgezogen werden

    Das Abziehen von Polizei-, Sheriff-, DEA- oder FIB-Angehörigen ist verboten – mit Ausnahme von Handy oder GPS. Medikits dürfen grundsätzlich nicht entwendet werden.

  • §3.1 Einheitliche Kleidung im Dienst

    Staatliche Fraktionsmitglieder müssen im aktiven Dienst klar erkennbar und einheitlich gekleidet sein (z. B. PD-, MD-, Mechaniker-Uniform).

  • §3.2 Dienstinventar nur im Dienst

    Dienstwaffen sowie dienstliche Items (z. B. Westen, Medikits) dürfen außerhalb des aktiven Dienstes nicht mitgeführt werden.

  • §3.3 Verbot des Verschenkens

    Das Verschenken von Gegenständen ist untersagt und wird entsprechend geahndet.

  • §3.4 Umgang mit Dienstfahrzeugen

    Fahrzeuge staatlicher Fraktionen dürfen nur mit nachvollziehbarem RP-Hintergrund gestohlen werden. Die Nutzung des Megafons ist ausschließlich Staatsfraktionen vorbehalten.

  • §3.5 Gemeinsames Agieren staatlicher Fraktionen

    Staatliche Fraktionen dürfen ohne Einschränkungen gemeinsam agieren. Die Drittparteienregelung entfällt.

  • §3.6 Beschlagnahmung bei Razzien

    Bei Razzien dürfen maximal 30 % der Lagerbestände einer Crime-Fraktion entnommen werden.

  • §3.7 Realitätsnahes RP bei Verfolgungen

    Bei Verfolgungsjagden im Fahrzeug ist Schusswaffengebrauch erst nach 3 Minuten erlaubt. Bei Fußverfolgungen soll der Taser nicht direkt eingesetzt werden.

  • §3.8 Mindeststärke für Stadteinsätze

    PD-Mitglieder dürfen sich erst ab einer Personalstärke von 10 aktiv an Stadtkämpfen beteiligen.

  • §3.9 Maximalanzahl Hafteinheiten

    Die maximale Anzahl an Hafteinheiten beträgt 60. Mit Genehmigung durch PD 01 oder DEA 01 sind bis zu 90 möglich.

  • §3.10 Einsatzbegrenzung bei Raubüberfällen

    Maximal zwei staatliche Fraktionen dürfen bei einem Raub agieren. Eine Absprache ist erforderlich.

  • §3.11 Verhalten bei Verkehrskontrollen

    Bei allgemeinen Verkehrskontrollen darf nicht zurückgeschossen werden – auch nicht bei Schüssen auf Reifen. Erst bei Beschuss auf Personen ist Gegenwehr erlaubt.

  • §3.12 Durchsuchungen nur mit Verdacht

    Durchsuchungen sind nur bei begründetem Verdacht erlaubt. Mögliche Gründe: illegale Waffe, Maskierung, keine Kooperation, aggressives Verhalten. Das Fahren ohne Führerschein reicht nicht aus.

  • §3.13 Verhalten von Medics bei Schießereien

    Mediziner dürfen erst nach Beendigung einer Schießerei wiederbeleben. Tun sie dies früher, verlieren sie ihre Unantastbarkeit.

  • §3.14 Hausrecht in Krankenhaus und Werkstatt

    Mechaniker dürfen temporäre Hausverbote erteilen. Mediziner haben kein Hausverbotrecht, dürfen Personen aber verweisen.

  • §3.15 Verbot des Paycheck-Farmens

    Das reine Einloggen zum Erhalt von Paychecks ohne aktive Dienstausübung ist untersagt.

  • §3.16 Verbot für Staatsmitarbeiter

    Staatliche Mitarbeiter dürfen nicht auf illegalen Routen arbeiten, sie bewirtschaften oder observieren – weder im Dienst noch außerhalb.

  • §3.17 Ausnahme für FIB und DEA

    FIB- und DEA-Mitarbeiter dürfen sich zu Ermittlungszwecken undercover auf illegalen Routen aufhalten und dort auch agieren.

  • §3.18 Entlassungen nur durch Leitung

    Kündigungen in staatlichen Fraktionen dürfen ausschließlich durch deren Leitung erfolgen. Eine Rücksprache mit dem DOJ ist nicht mehr erforderlich.

  • §4.1 Kriegsbeginn mit RP-Grund

    Fraktionen dürfen gegeneinander Krieg führen. Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer, rollenspielerisch begründeter Auslöser.

  • §4.2 Equip-Zeit nach einem Fight

    Nach einem Kampf gilt für beide Parteien eine 30-minütige Ruhephase, in der keine weiteren Angriffe gestartet werden dürfen.

  • §4.3 Zeit zur Erfüllung von Forderungen

    Für Forderungen ist ausreichend Zeit einzuräumen. Die Frist muss realistisch und an die Forderung angepasst sein.

  • §4.4 Waffenstillstand nach Forderung

    Nach der Auszahlung einer Forderung herrscht 3 Tage Pause zwischen den Fraktionen – ohne provozierendes Verhalten oder Kampfhandlungen.

  • §4.5 Verbotene Kampfmethoden

    Emote-Spamming, das Ducken mit Q sowie Funkschießen während Gefechten sind verboten und werden geahndet.

  • §4.6 Fahrverbot auf Bergen

    Das Befahren von Bergen während Kämpfen ist nicht gestattet.

  • §4.7 Helikopter nur einzeln besetzt

    Im Krieg oder bei Konflikten darf ein Helikopter nur mit einer Person besetzt sein.

  • §4.8 Kein Absetzen mit Helikopter

    Der Helikopter darf keine Spieler absetzen.

  • §4.9 Kein PIT-Manöver gegen Helikopter

    Das PIT-Manöver gegen Helikopter ist untersagt.

  • §4.10 Nur ein Helikopter erlaubt

    Wird ein Helikopter zerstört oder kampfunfähig gemacht, darf kein zweiter Helikopter geholt werden.

  • §4.11 Nur eine Route pro Fraktion

    Jede Fraktion darf nur eine Route gleichzeitig besitzen.

  • §4.12 Pflegepflicht der Routen

    Routen müssen aktiv bewirtschaftet werden. Bei Vernachlässigung erfolgt eine administrative Enteignung.

  • §4.13 Routenübernahme durch Vertrag oder Krieg

    Routen dürfen per Kaufvertrag oder Krieg übernommen werden

  • §4.14 Schutz nach Eroberung

    Nach einer Routeneroberung darf diese Route 3 Tage lang von keiner Crime-Fraktion angegriffen oder gefordert werden.

  • §4.15 Zuständigkeit bei Routen

    Nur die Besitzer der Route sind für deren Schutz und Pflege zuständig.

  • §4.16 Verbot der Routenschiebung

    Das absichtliche Übertragen oder Tauschen von Routen unter Fraktionen ist verboten.

  • §4.17 Keine Doppelbewirtschaftung

    Fraktionen mit einer Route dürfen keine weiteren Routen gleichzeitig bewirtschaften. Zuwiderhandlungen führen zum Verlust der Route und 7 Tagen Routen-Sperre.

regelwerk-img